Müssen Sie als Galerie wirklich mit 19% Umsatzsteuer kalkulieren?
Drei Ansätze!
OK - soweit waren die Gedanken der Galeristen/Innen auch schon: Verkauf durch die Galerie. Rechnung erstellt durch den Künstler. Damit Kauf aus dem Atelier = berechnet mit 7% USt.
Dagegen ein Handelsvertretervertrag zwischen Hersteller (= KünstlerIn) und Vertrieb (= Galerie) gegen eine prozentuale (verhandelbare) Kommission ist eine andere Basis.
Folgegeschäfte und Kundenschutz werden abgewickelt nach § 89b HGB. Eine Ausgleichszahlung wird fällig, wenn ... wer sich für diese Lösung interessiert, liest sich schlau im Rechtslexikon.
Ein Art Consultant muß dabei nicht vom 'Küchentisch' aus akquirieren.
Sollte sie oder er gerade erst starten, empfehle ich: Mieten Sie sich ein bei einem Büro-Service Anbieter, wie PEDUS OFFICE oder REGUS. Volleingerichtetes Büro mit Sekretariatsservice. Auch mit Annahme Ihrer Telefonanrufe.
Nach Absprache könnten Sie in den Gängen, Büros und Konferenzräumen auch Kunst präsentieren ... und bringen damit auch temporäre Mieter auf den 'Geschmack', die irgendwann eigene größere Räume anmieten werden. Damit haben Sie als Erste/r den Fuß in der Tür.
Weiterer Vorteil: Unterwegs, wie auch international können Sie kurzfristig auf das Anmieten eines Konferenzraumes zurückgreifen ... und sich ggf. dort mit einem Kunden verabreden. Status für Ihr Business!
Checken Sie, ob Sie sich in den internationalen Email-Verteiler an die Mieter einklinken können. Sicher eine finanzielle Transaktion, doch verhandelbar, wenn Sie dem Büro-Service-Anbieter Vorteile bieten.
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